Klausur-Leitfaden Einkommensteuer
2. Aufl. 2022
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I. Gegenstand der Prüfungsklausuren „Einkommensteuer- und Ertragsteuerrecht“
1. „Einkommensteuer- und Ertragsteuerrecht“ als Teil der Steuerberaterprüfung
Die Steuerberaterprüfung besteht aus 3 schriftlichen Prüfungen sowie einer mündlichen Prüfung (§ 37 Abs. 2 StBerG). Die Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind gem. § 37 Abs. 3 Nummern 1 bis 8 StBerG:
Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
Steuern vom Einkommen und Ertrag,
Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts,
Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
Volkswirtschaft,
Berufsrecht.
Die DVStB konkretisiert die Verteilung der Prüfungsgebiete insoweit, als dass 2 Aufsichtsarbeiten die Prüfungsgebiete der Nummern 1 bis 4 des § 37 Abs. 3 StBerG enthalten sollen und die dritte Aufsichtsarbeit dem Gebiet der Buchführung und des Bilanzwesens zu entnehmen ist. Alle 3 schriftlichen Prüfungen können sich daneben auch auf andere Prüfungsgebiete erstrecken (§ 16 Abs. 2 DVStB). Für die schriftliche Prüfung ist eine Gesamtnote zu bilden (§ 25 Abs. 1 DVStB). Die Prüfungsnoten reichen g...