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BFH Urteil v. - VI R 8/75 BStBl 1978 II S. 260

Gesetze: EStG 1971 § 9 Abs. 2LStDV 1971 § 20 Abs. 3LStR 1970 Abschn. 25 Abs. 2 a. E. i. V. m. Abschn. 21 Abs. 11 Satz 3

Tatsächliche Aufwendungen i. S. des § 9 Abs. 2 EStG sind auch Kosten für sogen. Leerfahrten, wenn der Körperbehinderte den eigenen Pkw nicht selbst fährt

Leitsatz

Ein Körperbehinderter i.S. von § 9 Abs. 2 EStG 1971, der im eigenen PKW arbeitstäglich einmal von einem Dritten zur Arbeitsstätte gefahren und nach Beendigung der Arbeitszeit von dort abgeholt wird, kann auch die Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen, die ihm durch die Ab- und Anfahrten des Fahrers - die sogenannten Leerfahrten - entstehen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 260
GAAAA-91309

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 02.12.1977 - VI R 8/75

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