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Zur Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025
Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) vom wurde die Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab neu geregelt. Auf den wird erstmals eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge auf Grundlage der nach dem 7. Abschnitt des 2. Teils des Bewertungsgesetzes ermittelten Werte vorgenommen. Die neuen Erlassregelungen vom gelten für die Anwendung des Grundsteuergesetzes (GrStG) für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 und werden abgekürzt bezeichnet als „AEGrStG“. Verwaltungsanweisungen, die hiermit in Widerspruch stehen, sind ab dem Kalenderjahr 2025 nicht mehr anzuwenden (koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom (AEGrStG), NWB VAAAJ-18526). Der Beitrag gibt einen Überblick über die Inhalte der koordinierten Ländererlasse im Gesamtkontext.
Kernaussagen
Für die Befreiung von der Grundsteuer muss der Grundbesitz zum einen einem begünstigten Rechtsträger zuzurechnen sein und zum anderen von einem begünstigten Rechtsträger für einen steuerbegünstigten Zweck unmittelbar benutzt werden. Die AEGrStG konkretisieren diese Voraussetzungen mit zahlre...