Online-Nachricht - Mittwoch, 14.09.2022

Ukraine-Krieg | Erweiterung des Energiekostendämpfungsprogramms (BMWK)

Am fand der dritte digitale Mittelstandsgipfel mit rund 40 Mittelstandsverbänden statt. Das Treffen war das dritte Treffen dieser Art seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Auf dem Treffen wurde vor allem über eine Ausweitung des aktuellen Rettungsschirms für die vom Angriffskrieg betroffenen Unternehmen gesprochen.

Aktuell laufen die Arbeiten an einer Erweiterung des Energiekostendämpfungsprogramms, um insbesondere den Mittelstand stärker zu stützen. Mittelständlerinnen und Mittelständler aus allen Wirtschaftssektoren, die von den steigenden Energiekosten stark betroffen sind, sollen künftig leichter Zuschüsse erhalten können, als dies nach den aktuellen Programmbedingungen der Fall ist.

Die Erweiterung des Energiekostendämpfungsprogramm soll schnell auf den Weg gebracht werden. Daher hat das BMWK für den Mittelstandsgipfel einen ersten Rahmen gezogen, um diese mit den Verbänden zu erörtern:

  1. Einrichtung einer zusätzlichen Programmlinie (KMU-Stufe) als branchenübergreifendes Zuschussprogramm für den Mittelstand

    Das Energiekostendämpfungsprogramm ist in seiner aktuellen Fassung auf die energie- und handelsintensive Industrie ausgerichtet. Es soll Unternehmen unterstützen, die stark gestiegene Energiekosten aufgrund des internationalen Wettbewerbs nicht an ihre Kunden weitergeben können. Der weit überwiegende Teil der mehr als 2.500 Unternehmen, die sich für das Energiekostendämpfungsprogramms registriert haben, kommt schon jetzt aus dem Mittelstand. Diese Unterstützung ist aber in der aktuellen Lage nicht genug: Es gibt viele weitere energieintensive Unternehmen und dies ganz besonders im Mittelstand, die die gestiegenen Energiepreise nicht weitergeben können und daher zunehmend unter der Energiepreissteigerung leiden. Daher soll jetzt eine zusätzliche Programmstufe (KMU-Stufe) für den Mittelstand geschaffen werden mit neuen Kriterien, die zielgenau zugeschnitten sind.

  2. Zielgruppe und beihilferechtlicher Rahmen

    Zielgruppe der neuen Programmlinie für den Mittelstand sollen energieintensive mittelständische Unternehmen sein und zwar unabhängig davon, ob sie einer Branche nach dem Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) angehören. Damit soll die neue Programmlinie nicht nur das produzierende Gewerbe erfassen, sondern etwa auch das Handwerk und die Dienstleistungswirtschaft.

    Die Zuschusskriterien sollen sich an der bisherigen Systematik des Energiekostendämpfungsprogramms orientieren. Je stärker die Betroffenheit durch die Energiekosten ist, desto höher der Zuschuss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Staat - und somit der Steuerzahler - nicht jede Kostensteigerung ausgleichen kann. Zudem muss ein Zuschuss mit dem Ziel zusammenpassen, insbesondere in diesem Winter Gas einzusparen und eine Gasmangellage zu verhindern, die die Wirtschaft noch mal härter treffen würde.

    Bei Hilfsprogrammen für Unternehmen und Wirtschaft ist das europäische Beihilferecht zu beachten. Daher wird das BMWK parallel Gespräche mit der EU-Kommission führen und sich dafür einsetzen, dass der europäische Beihilferahmen erweitert wird und Deutschland dadurch seine Unternehmen noch besser unterstützen kann. Insbesondere will Bundesminister Habeck die Unterstützungsleistungen bis mindestens April 2024 verlängern.

  3. Zeitplan

    Das Programm soll nach Vorstellung des BMWK so angelegt werden, dass energieintensive mittelständische Unternehmen für ihre Erdgas- und Stromkosten so schnell wie möglich Zuschüsse erhalten können, möglichst sogar rückwirkend ab September. Zugleich ist seit den Corona-Hilfen klar: Ein derartiges Großprogramm für eine hohe Zahl an Unternehmen lässt sich nicht innerhalb weniger Tage starten.

  4. Weitere Unternehmenshilfen

    Über das neue Programm für den Mittelstand hinaus ist eine zusätzliche Erweiterung des bestehenden Energiekostendämpfungsprogramms in Planung. So wird aktuell in der Bundesregierung erörtert, das Programm in Stufe 1 und 2 unter bestimmten Voraussetzungen für alle Branchen der Industrie zu öffnen und insgesamt zeitlich zu verlängern. Außerdem setzt sich das BMWK für die Berücksichtigung von Chemieparks ein. Auch die übrigen Säulen des im April 2022 aufgesetzten Schutzschildes für die vom russischen Angriffskrieg auf die Unternehmen betroffenen Elemente werden aktuell auf Verbesserungen geprüft und sollen ebenfalls zeitlich verlängert werden.

Für Unternehmen, die besonders hart von den Folgen des russischen Angriffskriegs betroffen sind und durch die aktuellen Hilfsprogramme nicht ausreichend gesichert sind, soll an Auffanglösungen gearbeitet werden.

Quelle: BMWK online, Pressemitteilung v. (RD)

Fundstelle(n):
NWB TAAAJ-21910