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Einkommensteuer | Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos des Stpfl.
(1) Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG kann auch nach der Neufassung der Vorschrift durch das JStG 2008 nur in Anspruch genommen werden, wenn der Rechnungsbetrag auf einem Konto des Leistenden bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben wird. (2) Die Gutschrift des Rechnungsbetrags im Wege der Aufrechnung durch Belastung des Gesellschafterverrechnungskontos des Stpfl. bei der leistungserbringenden GmbH genügt den gesetzlichen Anforderungen an den Zahlungsvorgang nicht (Bezug: § 35a EStG).
(1) Der Kläger ist an einer GmbH beteiligt. Er beauftragte die GmbH im Streitjahr 2017 mit Abdichtungs- und Reparaturarbeiten an seinem Wohnhaus und beglich die Rechnung über sein Gesellschafterverrechnungskonto. Die vom Kläger beantragte Inanspruchnahme der...