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Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz bei wirtschaftlicher Neugründung
I. Sachverhalt
Die V GmbH ist mit Gesellschaftsvertrag vom als Vorratsgesellschaft gegründet worden. Die Einlagen werden am in bar erbracht. Am wird die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen.
Einen Monat später, d. h. am , wird sie im share deal an neue Eigentümer verkauft. Diese beschließen sofort eine Umfirmierung in die A GmbH und die Änderung des Gesellschaftszwecks. Beides wird am in das Handelsregister eingetragen.
Da es sich zuvor um eine „leere Hülle“ handelte, kommt es nach dem Verkauf bei Belebung der bisherigen Vorratsgesellschaft zu einer wirtschaftlichen Neugründung. Seit Juni 01 sind Kontoführungsgebühren entstanden. Weitere Aufwendungen und Erträge fallen bis nicht an, weil im Zusammenhang mit der Gründung sowie der wirtschaftlichen Neugründung entstehende Kosten (z. B. Notar und Handelsregister) vereinbarungsgemäß von den Gesellschaftern aufgewendet werden.
Die wirtschaftliche Tätigkeit der A GmbH beginnt Anfang November 01 mit diversen Dienst- und Kaufverträgen.
II. Fragestellung
Auf welches Datum ist die Eröffnungsbilanz der A aufzustellen und wann beginnt der von der Gewinn- und Verlustrechnung des Rumpfgeschäftsjahrs 01 erfasste Zeitraum?