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Photovoltaikanlagen im Umsatzsteuerrecht (Teil 1)
(Klein-)Unternehmerschaft des Betreibers
In den nächsten Jahren ist mit einem erheblichen Ausbau von Photovoltaikanlagen (i. W. PVA) zu rechnen. Hierfür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe. Zum einen erhöhen stetig steigende Strompreise die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen. Zum anderen treibt die Politik den Ausbau von PVA voran, um den aktuellen Krisen zu begegnen. Die geplanten Maßnahmen reichen von Deregulierungen bis hin zur Solarpflicht. So plant z. B. die neue Landesregierung in NRW die schrittweise Einführung einer Solarpflicht, ab 2023 für neue öffentliche Liegenschaften, ab 2024 für gewerbliche Neubauten und ab 2025 für Neubauten privater Haushalte (Zukunftsvertrag für NRW - Koalitionsvertrag von CDU und GRÜNEN 2022 – 2027, S. 12). Kommunen, Unternehmer und Privathaushalte werden sich daher, freiwillig oder nicht, (erstmals) mit der umsatzsteuerlichen Erfassung von PVA beschäftigen. Dieser Beitrag bietet hierzu Hilfestellung.
I. Photovoltaikanlagenbetreiber als Unternehmer
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt (§ 2 UStG). Ausreichend ist hierbei die Absicht Einnahmen zu erzielen, eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich. Betreiber, ...