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USt direkt digital Nr. 18 vom Seite 14

Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Aufgabe nur einer von mehreren Tätigkeiten

Carsten Timm

In seinem zur Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Aufgabe nur einer von mehreren Tätigkeiten bezieht sich das BMF auf die Veröffentlichung des „Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler“ und des und nimmt hierzu nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Stellung.

I. Hintergrund

Das behandelt die Frage der Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit und betrifft ein Vorabentscheidungsersuchen des BFH (). In diesem stellte der BFH dem EuGH die Frage, ob ein Steuerpflichtiger, der einen Investitionsgegenstand im Hinblick auf eine steuerpflichtige Verwendung mit Recht auf Vorsteuerabzug herstellt, den Vorsteuerabzug nach Art. 185 Abs. 1 und Art. 187 MwStSystRL berichtigen muss, wenn er die zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsatztätigkeit einstellt und der Investitionsgegenstand im Umfang der zuvor steuerpflichtigen Verwendung nunmehr ungenutzt bleibt.

In dem zugrundeliegenden Sachverhalt betrieb eine GmbH ein Alten- und Pflegeheim umsatzsteuerfrei und errichtete eine Cafeteria, mit der durch externe Gäste...

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Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Aufgabe nur einer von mehreren Tätigkeiten

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