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STFAN Nr. 9 vom Seite 25

Rentenverbindlichkeit

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Fallbeispiel

Am erwirbt die GmbH gegen Zahlung einer Leibrente von monatlich 1.000 € ein unbebautes Grundstück. Der Rentenbarwert im Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten () beträgt 130.000 €. Die Erwerbsnebenkosten für Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten i. H. v. 7.000 € zzgl. 380 € USt wurden durch Banküberweisung beglichen. Der Rentenbarwert am beträgt 125.000 €.

Einführung

Wird ein Wirtschaftsgut gegen Übernahme einer Rentenverpflichtung erworben, ermitteln sich die Anschaffungskosten entweder nach dem kapitalisierten Barwert der Rentenverpflichtung (= Rentenbarwert) oder abweichend davon mit dem Wert, der sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ergibt (R 6.2 Satz 1 EStR). Beim Abzinsungszinsfuß orientiert sich die Rechtsprechung i. d. R. nicht an versicherungsmathematischen Grundsätzen und nimmt stattdessen einen festen Abzinsungssatz von 5,5 % p. a. Diese Grundsätze lassen die Berücksichtigung individueller Verhältnisse in der Person des Veräußerers wie Gesundheitszustand, Lebenserwartung u. ä. nicht zu. Die Anschaffungskosten eines gegen Übernahme einer Rentenverpflichtung erworbenen Wirtschaftsguts bleiben selbst dann unverändert, wenn sich der Barwert der Rentenv...BStBl 2021 I S. 1821