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STFAN Nr. 9 vom Seite 13

Energiepreispauschale – Zweifelsfragen und Gestaltungshinweise

Prof. Dr. Daniel R. Kälberer

Angesichts stark steigender Energie- und Lebensmittelpreise hat der Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 eine einmalige Energiepreispauschale i. H. v. 300 € auf den Weg gebracht. Die hierfür neu geschaffenen §§ 112 bis 122 EStG enthalten naturgemäß einige Abgrenzungsprobleme, die hinsichtlich Anspruchsberechtigung und Auszahlung insbesondere bei geringfügiger Beschäftigung zu beachten sind.

Einführende Anmerkungen und rechtliche Einordnung

Corona-Pandemie, Energieengpässe, Inflation und verschlechterte Konjunkturaussichten prägen die Steuerpolitik des Gesetzgebers. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 (BGBl 2022 I S. 749) nicht nur der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag rückwirkend angehoben, sondern auch eine einmalige Energiepreispauschale i. H. v. 300 € in das Einkommensteuergesetz aufgenommen. Letztere soll die geoökonomischen Verwerfungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten abfedern und sozial schwache Bevölkerungsgruppen entlasten. Denn ausweislich der Gesetzesbegründung sorgt die Energiepreispauschale „für eine sozial ausgewogene Kompensation der energiepreisbedingten Mehrbelastung(en)“ (BT-Drucks. 20/1765 vom S. 23), da sie gerade diejenigen Bevölkerungsgruppen e...