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Kostenumlagevereinbarungen aus dem Blickwinkel des Fremdvergleichsgrundsatzes
Eine praktische Heranführung
Der [i]Greil/Greil, Steuerliche Verrechnungspreise, 2. Auflage 2022, ISBN 978-3-482-67732-8, Kapitel 9nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick zur Behandlung von Kostenumlagevereinbarungen aus dem Blickwinkel des Fremdvergleichsgrundsatzes. Dabei wird auf eine nachvollziehbare und praxisnahe Vorgehensweise geachtet. Ausgangspunkt ist daher ein abstraktes Fallbeispiel, um die grds. zu beachtenden Aspekte aufzuzeigen.
Eine Kostenumlagevereinbarung stellt eine vertragliche Vereinbarung zwischen verbundenen Unternehmen dar, um Beiträge und Risiken in der gemeinsamen Entwicklung, Produktion oder dem gemeinsamen Erwerb von immateriellen sowie materiellen Werten oder der gemeinsamen Erbringung von Dienstleistungen zu teilen.
Im Zusammenhang mit Kostenumlagen ist vor allem streitig, wer Teilnehmer einer solchen Kostenumlagevereinbarung sein darf, welchen Nutzen der einzelne Teilnehmer erwartet, welche Beiträge von den Teilnehmern geleistet werden und welchen Wert diesen beizumessen ist, wem entwickelte Werte zuzurechnen sind und wie Ein- und Austritte von Unternehmen zu behandeln sind.
Seitens der beteiligten Unternehmen ist bei solchen grenzüberschreitenden Sachverhalten eine sorgfältige Steuerplanung durchzuführen, da unterschiedliche nationale steuerliche sowie zivilrechtliche Regelungen dazu führen können, dass die Steuerverwaltungen der betreffenden Jurisdiktionen den Sachverhalt unterschiedlich beurteilen.