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Steuerrecht | Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Belastung des Gesellschafter-Verrechnungskontos
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG wird nicht gewährt, wenn die Rechnung im Wege der Aufrechnung über das Gesellschafter-Verrechnungskonto des Leistungsempfängers beglichen wird. Für die Steuerermäßigung ist es nach § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG erforderlich, dass die Zahlung auf ein Konto des Leistungserbringers erfolgt.
Mit dem Konto der Leistungserbringerin ist ein Bankkonto gemeint. Die Verrechnung mit dem Gesellschafter-Verrechnungskonto betrifft hingegen das eigene Konto des Leistungsempfängers, nicht aber das Konto des leistenden Unternehmers.
Im [i]Keine Zahlung auf ein Bankkonto des LeistungserbringersStreitfall war der Kläger an der XY-GmbH beteiligt, die ein Dachdeckerunternehmen betrieb. Die XY-GmbH reparierte das private Haus des Klägers. Der Kläger beglich die Rechnung der XY-GmbH durch Aufrechnung über sein Gesellschafter-Verrechnungskonto....