Online-Nachricht - Montag, 05.09.2022

Gesetzgebung | Entlastungspakete 2022 (BMF)

Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Preise bereits mit zwei Entlastungspaketen im Jahr 2022 umfassende Maßnahmen auf den Weg gebracht. Zudem ist am 4. September ein drittes Entlastungspaket im Volumen von rund 65 Mrd. € von den Koalitionsparteien vorgestellt worden, das jetzt umgesetzt werden und kleine Einkommen, die arbeitende Mitte als auch Unternehmen entlasten soll. Das BMF gibt einen Überblick über die Maßnahmen zur Entlastung.

Um die finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Energiekosten für die Menschen und die Wirtschaft abzumildern, hat die Bundesregierung mit drei Entlastungspaketen im Volumen von insgesamt rund 95 Mrd. rasch umfangreiche Maßnahmen zur Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht. Das dritte und umfangreichste Entlastungspaket wurde am 4. September von den Koalitionsparteien vorgestellt und soll zügig realisiert werden. Es umfasst kurzfristige Hilfen, Reformen bei Wohngeld und Bürgergeld, zahlreiche steuerliche Maßnahmen und strukturelle Veränderungen, um Entwicklungen bei den Energiepreisen zu dämpfen.

Ein gesondertes Maßnahmenpaket unterstützt zudem Unternehmen, die von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind. Um darüber hinaus zusätzliche steuerliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger infolge der Inflation zu vermeiden, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt.

Erstes Entlastungspaket

Das erste Entlastungspaket umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

  • EEG-Umlage zum entfallen: Verbraucherinnen und Verbraucher werden damit bei den Stromkosten um insgesamt 6,6 Mrd. € entlastet.

  • Einmaliger Heizkostenzuschuss: Beziehende von Wohngeld erhalten damit 270 € (bei einem Haushalt mit zwei Personen: 350 €, je weiterem Familienmitglied zusätzliche 70 €). Azubis und Studierende im Bafög-Bezug erhalten 230 €.

Rückwirkend zum :

  • Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 € auf 1.200 € gestiegen.

  • Grundfreibetrag um 363 € auf 10.347 € gestiegen.

  • Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie auf 38 Cent gestiegen.

Zweites Entlastungspaket

Das zweite Entlastungspaket beinhaltet insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 € für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.

  • Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 € pro Kind.

  • Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen in Höhe von 200 €.

  • Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100 €.

  • Energiesteuer auf Kraftstoffe wurde für drei Monate vom bis zum gesenkt. Für Benzin reduzierte sich der Energiesteuersatz um 29,55 Cent/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent/Liter.

  • Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV im Zeitraum vom bis .

Mehrbelastungen vermeiden

Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner am Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Es sieht vor, für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation anzupassen, um so steuerliche Mehrbelastungen zu vermeiden. Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden.

Die Eckpunkte sehen für 2023 insbesondere folgende Änderungen vor:

  • Anhebung des Grundfreibetrags um 285 € auf 10.632 €.

  • Verschiebung der Tarifeckwerte entsprechend der erwarteten Inflation. Der Spitzensteuersatz soll damit bei 61.972 statt bisher 58.597 € greifen.

  • Besonders hohe Einkommen (sogenannter Reichensteuersatz) ab 277.836 € sind ausdrücklich von dieser Anpassung ausgenommen.

Zudem sollen Familien gezielt unterstützt werden, indem Kindergeld und Kinderfreibetrag bis 2024 schrittweise angehoben werden. Außerdem soll der Unterhalthöchstbetrag für 2022 angehoben werden.

Wirtschaftspaket

Um gezielt Unternehmen zu unterstützen, die infolge des russischen Angriffskrieges von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffen sind, stellt die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket bereit.

Es enthält Maßnahmen, um Unternehmen kurzfristig Liquidität zu sichern. Folgende Programme sind bereits startklar:

  • KfW-Kreditprogramm für kurzfristige Liquidität

  • Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme

  • Finanzierungprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen

  • Hilfsprogramm für energieintensive Industrie

Quelle: BMF online (RD)

Fundstelle(n):
NWB TAAAJ-21359