USt direkt digital Nr. 17 vom Seite 1

Neue Variante des Reemtsma-Anspruchs

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Wer ist eigentlich Unternehmer bei der Erbringung von Dienstleistungen in einem Bordell? Diese Frage musste der BGH in einer Entscheidung klären, die auf einer Entscheidung des LG Kleve aufsetzt: Das LG Kleve hatte zwei Angeklagte wegen der Hinterziehung von Umsatzsteuer verurteilt, aber die Unternehmereigenschaften der Angeklagten sei nicht hinreichend belegt, so der BGH: Die Damen selbst waren Unternehmerinnen. Dr. Matthias Gehm bespricht diese Entscheidung .

Eine interessante Variante des sog. Reemtsma-Anspruchs hatte das FG Münster vorgelegt bekommen und sicherheitshalber lieber den EuGH angerufen: Hat der Unternehmer einen direkten Erstattungsanspruch gegen die Finanzverwaltung, um zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer zu berichtigen, wenn er selbst nicht rechtzeitig dafür gesorgt hat, dass die Rechnungen seiner Vorlieferanten berichtigt werden - und diese daher die Einrede der Verjährung erheben? Philip Nürnberg bespricht diese Entscheidung .

Mit freiwilligen Zahlungen, sog. Donations, im Streaming-Bereich, also auf Plattformen wie Twitch-Streamer, TikTok etc. befasst sich Thomas Rennar in seiner Besprechung des Urteils des FG Düsseldorf . Dabei zahlen die Zuschauer dem Kläger im Streitfall freiwillig etwas dafür, dass sie ihm bei "Roleplay-Games" quasi über die Schulter blicken dürfen. Ist das Entgelt?

Mit herzlichen Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 17 / 2022 Seite 1
NWB FAAAJ-21355