Die Bp als Basar: Anschaffungsnebenkosten oder Aufwand beim Beteiligungserwerb?
Auch im Bereich der mittelständischen Unternehmen kommt die Abbildung von Beteiligungserwerben im Jahresabschluss immer häufiger vor: sei es, um Wettbewerber und damit Marktanteile zu übernehmen, sei es, um das Portfolio zu erweitern oder um Know-how zu sichern. Meist geht es dabei um den Übergang von Gesellschaftsanteilen, die im Grundsatz mit ihren Anschaffungskosten zu bewerten sind; die Share Deals sind also Mittel der Wahl. Dabei ist die Kaufpreisfindung für die Bilanzierung etwa von GmbH-Anteilen aufgrund der Vertragswerke noch relativ eindeutig bestimmbar. Deutlich schwieriger wird es bei den Anschaffungsnebenkosten, die beträchtliche Höhen erreichen können etwa für die obligatorischen Due-Diligence-Prüfungen. Während die gesetzlichen Regeln noch recht klar sind, herrscht in der Praxis große Unsicherheit, wann denn genau die Erwerbsentscheidung getroffen worden sein soll, so dass die Rechtsfindung nicht selten in die Schlussbesprechung einer steuerlichen Betriebsprüfung wandert. Dies erklärt dann auch, warum sich die Rechtsprechung eher selten mit diesen Fällen befassen kann oder muss, weil die bilanziellen Folgen auf dem Bp-Basar verhandelt werden müssen. Anlässlich eines in der Fachliteratur breit diskutierten Falls des FG Köln hat sich StB Rüdiger Happe ab des Themas angenommen und diskutiert die unterschiedlichen Lösungsansätze. Dabei geht er nicht nur auf Kosten für externe Leistungen wie eine Due-Diligence-Prüfung ein, sondern beschäftigt sich ausführlich mit den internen Kosten für den Kauf der Beteiligung und dem Problem der sog. unechten Gemeinkosten. Sie sind eigentlich Einzelkosten, werden aber aus Gründen der Praktikabilität nicht verrechnet.
Außerdem [i]Eggert, Wegfall des Abzinsungsgebots für Verbindlichkeiten – Erfreuliche Änderung durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz, BBK 12/2022 S. 561 NWB GAAAI-62812 in diesem Heft: Im Buchführungs-Seminar rechnet ein Fallbeispiel durch zum Wegfall der Abzinsung von Verbindlichkeiten in der Steuerbilanz; BBK-Herausgeber StB/WP Wolfgang Eggert hatte diese Änderung durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz bereits in BBK 12/2022 S. 561 vorgestellt. Karl Sikora geht nach den juristischen Kriterien im letzten Heft nun im Teil 3 seiner Reihe zur Fortbestehensprognose auf die betriebswirtschaftliche Prognose und ihre Instrumente ein. Denn wie diese Prognose im Einzelnen umgesetzt werden muss, ist weder gesetzlich geregelt noch durch die Rechtsprechung ausgeformt. Umso schwieriger ist die Aufgabe, solche Prognosen gerichtsfest zu erstellen; ab lesen Sie, wie das in der Praxis aussehen kann und was bei der Erstellung zu beachten ist. Den Schlusspunkt setzt im Update Sozialversicherung, diesmal mit einer für die Unternehmen eher erfreulichen Entscheidung des BSG und der Frage, wann keine Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung vorliegt, auch wenn die Bagatellgrenze von 450 € überschritten ist.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2022 Seite 833
KAAAJ-21268