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NWB Nr. 36 vom

Auswirkungen auf das Steuerrecht durch die (beabsichtigte) Regulierung künstlicher Intelligenz

Dr. Kuuya Josef Chibanguza und Dr. Hans Steege

Der am von der Europäischen Kommission veröffentlichte Verordnungsentwurf zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-VO-E) stellt den weltweit ersten Regelungsansatz seiner Art dar. Er ist ein sog. risikobasierter Ansatz, in dem je nach potenziellen Gefahren, die von einem bestimmten KI-System ausgehen, unterschiedlich strenge Anforderungen an das Inverkehrbringen eines Systems und die Überwachung nach Inverkehrbringen gestellt werden. Ebenso soll durch den KI-VO-E Rechtssicherheit für eine sich dynamisch entwickelnde Branche geschaffen und so ein Wettbewerbsvorteil für den europäischen Binnenmarkt erreicht werden.

Verschieden risikobehaftete Arten von KI

[i]Wesentlich: Hochrisiko-KI-SystemeDer Verordnungsentwurf unterscheidet drei verschiedene Arten von KI-Systemen: verbotene Systeme, Systeme mit geringem Risiko für die Grundrechte der Betroffenen sowie – als wesentlicher Regelungsgegenstand – Hochrisiko-Systeme. Ob ein Hochrisiko-KI-System vorliegt, bestimmt sich nach den Anhängen II und III der Verordnung.

[i]Von der Finanzverwaltung zu beachtende Rechte der BetroffenenZu den verbotenen Systemen gehört das sog. Social Scoring, bei dem eine Bewertung des Verhalte...

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