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(Live-)Streaming-Donations in der Praxis – „Twitch-Streamer“, „TikTok“ & Co.
Das , judiziert zur Umsatzsteuerbarkeit von freiwilligen Donations beim (Live-)Streaming, welche die Zuschauer dem Kläger im Streitfall auf freiwilliger Basis im Zusammenhang mit der Streaming-Aktivität auf einer Online-Plattform bzgl. sog. „Roleplay-Games“ gewährten. Praktische Signalwirkung ergibt sich gerade für populäre „Twitch-Streamer“ oder „TikTok“-Nutzer/-innen & Co.
I. Leitsatz (nicht amtlich)
Bei der Zahlung von Donations i. R. e. (Live-)Streamings handelt es sich um Entgelt gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG für die von dem Kläger an seine Zuschauer steuerbar erbrachten Streamingleistungen im Leistungsaustausch.
II. Sachverhalt
Der Kläger war als Streamer im Internet im Rahmen einer Partnerschaft mit einer Streaming-Plattform aktiv. Hierbei nutzte er verschiedene Möglichkeiten, als Streamer etwaige Einnahmen zu erzielen und dessen Reichweite zu erweitern, was er vorwiegend durch die Vereinnahmung von Werbeeinnahmen sowie Donations realisierte. Auf der Seite des Streaming-Kanals hatte der Zuschauer durch das Anklicken von Panels die Möglichkeit, dem Kläger entweder live oder als Video dabei zuzusehen, wie er an Computer-/Videospielen teilnahm und in unters...