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BFH Urteil v. - III B 39/75 BStBl 1977 II S. 406

Gesetze: BewG 1965 § 6

Eine aufschiebend bedingte Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem nachfolgenden Berechtigten ist nicht abzugsfähig

Leitsatz

Eine durch das Erleben des Todes des gegenwärtigen Berechtigten aufschiebend bedingte Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem nachfolgenden Berechtigten ist bewertungsrechtlich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt als Schuld abzugsfähig.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 406
ZAAAA-91213

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 11.03.1977 - III B 39/75

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