Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Steuersatzermäßigung für Werbelebensmittel
Handelt es sich bei gelieferten Gegenständen um Lebensmittel, ist ernstlich zweifelhaft, ob der Steuersatzermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit Anlage 2 UStG entgegensteht, dass der Abnehmer diese zur Erzielung einer Werbewirkung erwirbt (Bezug: § 12 Abs. 2 Nr. 1, Anlage 2 UStG; Art. 98, Anhang III Nr. 1 MwStSystRL; § 69 FGO).
Der Kläger betreibt einen Handel für Werbeartikel. Seine Kunden können aus einem großen Sortiment verschiedener Waren wählen. Zur Auswahl stehen unter anderem Kugelschreiber, Feuerzeuge und (Arbeits-)Bekleidung, aber auch zahlreiche Produkte der Kategorie „Food“. Hierzu gehören z. B. Fruchtgummis, Pfefferminzbonbons, Brausebonbons, Popcorn, Kekse, Glückskekse, Schokolinsen, Teebeutel und Kaffee oder Traubenzuckerwürfel, die jeweils in kleinen Abpackungen angeboten werden. Die Kunden können d...