NWB Nr. 35 vom Seite 2444

Die aktuelle Mandanten-Information 5/2022 – kostenlos für Sie in der NWB Datenbank

[i]Sechs Ausgaben pro JahrAlle zwei Monate finden Sie in der NWB Datenbank eine neue Ausgabe der Mandanten-Information mit aktuellen Themen und Neuerungen aus den Bereichen Steuer- und Wirtschaftsrecht. Diese steht Ihnen kostenlos zum Download zur Verfügung, damit Sie Ihre Mandanten einfach und zügig mit den essenziellen Informationen versorgen können.

Hinweis:

Zur Vertiefung haben wir für Sie als Berater zudem alle Quellenangaben in einem Info-Blatt aufbereitet.

Relevante Neuigkeiten – für jeden anschaulich zusammengefasst

[i]Informationen getrennt für jede InteressengruppeDie Mandanten-Information dient jeder Interessengruppe als Hilfestellung – unerheblich ob Unternehmer, Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder allen Steuerzahlern. In der gebündelten Zusammenstellung sind die Informationen zielgenau für jede Gruppe getrennt dargestellt und bieten so einen direkten Blick auf die entsprechenden aktuellen Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis.

Wie gelangen Sie an die Mandanten-Information?

Sie können die Informationen von der Startseite der NWB Datenbank über einen Klick auf den Punkt „Arbeitshilfen“ aufrufen. Auf dieser Seite finden Sie eine gesonderte Kategorie mit dem Namen „Infos für Ihre Mandanten“. Dort sind nicht nur die gesammelten Mandanten-Informationen hinterlegt (sortiert nach Aktualität), sondern darüber hinaus auch interessante Merkblätter für Ihre Mandanten (z. B. zum Thema Photovoltaikanlage).

S. 2445 [i]Mandanten-Information 5/2022 (September/Oktober), Arbeitshilfe, NWB DAAAJ-18584 Sie können die derzeitige Ausgabe der Mandanten-Information für September/Oktober auch unmittelbar über die DokID NWB DAAAJ-18584 aufrufen. Dort ist auch das Info-Blatt mit Quellenangaben für Sie als Berater zu finden.

Folgende Themen sind in der September/Oktober-Ausgabe der Mandanten-Information aufbereitet:

  • BFH [i]Brill, NWB 28/2022 S. 1957, NWB KAAAJ-17309 entscheidet, dass bei der umsatzsteuerlichen Zuordnung einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage zum Unternehmen keine fristgebundene Mitteilung an das Finanzamt erforderlich ist, sondern objektiv erkennbare Anhaltspunkte (z. B. Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber) für die Zuordnungsentscheidung innerhalb der Dokumentationsfrist (Abgabefrist der Umsatzsteuererklärung für nicht beratene Steuerpflichtige) ausreichen, ( NWB CAAAJ-16571).

  • BFH [i]Strahl, NWB 22/2022 S. 1534, NWB MAAAI-62635 nimmt zum Fälligkeitserfordernis bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben Stellung. Diese liegen nur dann vor, wenn sie nicht nur kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung gezahlt werden, sondern auch in diesem Zeitraum fällig geworden sind, ( NWB MAAAI-62635).

  • BMF [i]Seifert, NWB 29/2022 S. 2072hat Details zur Auszahlung der Energiepreispauschale veröffentlicht, BMF online, FAQ v. , go.nwb.de/dlqyj.

  • Der gesetzliche Mindestlohn wird außerplanmäßig durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (BGBl 2022 I S. 969) zum auf 12 € brutto je Zeitstunde angehoben.

  • Das [i]Hörster, NWB 26/2022 S. 1832 Vierte Corona-Steuerhilfegesetz (BGBl 2022 I S. 911) wurde final verabschiedet. Gegenüber dem Regierungsentwurf ergaben sich u. a. Änderungen bei der Steuerbefreiung eines Bonus für Pflegekräfte, der Abzinsung von Verbindlichkeiten und der Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärung.

  • [i]Baum, NWB 30/2022 S. 2112Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung v.  (BGBl 2022 I S. 1142) hat der Gesetzgeber den neuen Zinssatz für Steuernachforderungen und -erstattungen beschlossen. Damit gilt rückwirkend ab dem ein Zinssatz von monatlich 0,15 % (1,8 % pro Jahr) für Nachzahlungs- sowie Erstattungszinsen.

  • BMF ergänzt die Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten und gewährt steuerliche Erleichterungen für die Unterstützung ukrainischer Arbeitnehmer, die durch den Krieg geschädigt worden sind, in Gestalt einer Steuerfreiheit der Unterstützungsleistungen und der Arbeitslohnspenden, (BStBl 2022 I S. 923).

Hinweis:

Diese [i]Rechtsstand: 29.7.2022Mandanten-Information beruht auf dem Rechtsstand .

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Fundstelle(n):
NWB 2022 Seite 2444 - 2445
NWB DAAAJ-21013