GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers; Darlehensverluste bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Leitsatz
1. Als Anschaffungskosten einer Darlehensverbindlichkeit gilt der Nennwert der Verbindlichkeit.
2. Wird ein Darlehen von einem Dritten, der nicht Darlehensgeber ist, an den Darlehnsnehmer vermittelt, so dürfen nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Bilanzierung die Provisionszahlungen, die der Darlehensnehmer an den Dritten für die Vermittlung leistet, beim Darlehensnehmer weder als Anschaffungskosten der Darlehensverbindlichkeit noch als Rechnungsabgrenzungsposten oder als Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsguts aktiviert werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1977 II Seite 380 YAAAA-91209