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Steuerrecht | Bürgschaftsaufwendungen eines GmbH-Gesellschafters
Verbürgt sich ein wesentlich beteiligter GmbH-Gesellschafter für die GmbH, ohne dass dies gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, und wird er vom Gläubiger in Anspruch genommen, kann er den Ausfall seiner Regressforderung gegen die GmbH bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2 EStG geltend machen. Ein Abzug nach § 17 EStG scheidet wegen der fehlenden Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis aus.
Der Kläger war zu 50 % an der B-GmbH beteiligt und verbürgte sich ab 2010 mehrfach für Darlehensverbindlichkeiten der B-GmbH; die Bürgschaften waren mit einer Frist von vier Wochen kündbar. Die B-GmbH befand sich bei Übernahme der Bürgschaften noch nicht in der Krise. Außerdem verpfändete der Kläger im Jahr 2010 sein Wertpapierdepot. Im Jahr 2012 wurde über das Vermögen d...