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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 759/21

Gesetze: AO § 32i Abs. 4, BGB § 839, DSGVO Art. 4 Nr. 2, DSGVO Art. 4 Nr. 12, DSGVO Art. 79, DSGVO Art. 82 Abs. 1

Entgegennahme einer Einkommensteuererklärung und Verwendung für Zwecke der Veranlagung ist Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO

Nachweispflicht für einen Datenschutzverstoß und einen infolgedessen erlittenen Schaden

Leitsatz

1. Die Entgegennahme einer Einkommensteuererklärung mit Anlagen und Belegen und deren Sichtung und Verwendung für Zwecke der Einkommensteuerveranlagung stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 2 DSGVO durch die Finanzbehörde als Verantwortliche dar.

2. Der Beweis sowohl eines Datenschutzverstoßes im Sinne von Art. 4 Nr. 12 DSGVO als auch eines durch den Verstoß erlittenen materiellen oder immateriellen Schadens obliegt dem Verletzten.

3. Im Streitfall sah der Senat den behaupteten Datenschutzverstoß des Finanzamts durch irrtümliche Übersendung der der Steuererklärung des Klägers beigefügten Belege an eine dritte Person (Zeugin) angsichts widersprüchlicher Einlassungen sowohl des Klägers als auch der Zeugin als nicht erwiesen an; es sei nicht ausgeschlossen, dass der Kläger und die Zeugin bewusst und gewollt in gemeinsamer Absprache falsch ausgesagt haben, um dem Kläger finanzielle Vorteile zu verschaffen.

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 2069 Nr. 37
YAAAJ-20877

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.10.2021 - 10 K 759/21

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