Online-Nachricht - Dienstag, 30.08.2022

Verbraucherschutz | Preiserhöhung bei Energieverträgen mit Preisgarantie (VZ NRW)

Die Verbraucherzentrale NRW hält eine Preiserhöhung bei Energieverträgen mit Preisgarantie für unzulässig. Sie hat u.a. gegen den Energieversorger ExtraEnergie GmbH einstweilige Verfügungen beim Landgericht Düsseldorf beantragt. Der Anbieter hat trotz zuvor vereinbarter Festpreise die Preise für Strom und Gas erhöht.

Hintergrund: ExtraEnergie GmbH beliefert mit den Marken extraenergie, prioenergie und HitEnergie Privathaushalte mit Strom und Gas. Nach Angaben der ExtraGrün GmbH galt dies auch für Verträge mit dem Logo extragrün. Beide Unternehmen haben denselben Geschäftsführer und dieselbe Geschäftsadresse.

Zahlreiche Kunden, die Verträge unter dem Logo der "extraenergie" und "extragrün" vereinbart hatten, erhielten von ihrem Anbieter mit Sitz in Monheim am Rhein Ende Juli 2022 ein Schreiben, das sie über eine Erhöhung ihres Strom- oder Gastarifes informiert. Und das, obwohl die Betroffenen Verträge mit langfristiger Preisgarantie abgeschlossen haben, die ihnen gleichbleibende Preise garantieren. Begründet wurde die außerplanmäßige Erhöhung mit dem Anstieg der eigenen Beschaffungskosten durch die hohen Preise auf den Großhandelsmärkten für Strom und Gas. Die Geschäftsbedingungen lassen aber Erhöhungen aus diesen Gründen nicht zu. Die Verbraucherzentrale NRW hält daher die Preiserhöhungen für unwirksam und hat einstweilige Verfügungen unter anderem gegen die ExtraEnergie GmbH beim Landgericht Düsseldorf beantragt.

Hierzu führt die Verbraucherzentrale NRW weiter aus:

  • "Energieversorger haben kein Recht, bestehende Verträge aufgrund steigender Beschaffungspreise anzupassen, wenn eine Preisgarantie vertraglich vereinbart wurde", sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „ExtraEnergie sich mit seinen Angeboten gezielt als krisensicheres Unternehmen vermarktet, um Kund:innen zu werben. Damit wurde bewusst ein unternehmerisches Risiko eingegangen. Die steigenden Beschaffungskosten können sie nun nicht einfach durch kurzfristige Vertragsänderungen auf die Verbraucher:innen abwälzen."

  • Bei den angebotenen Festpreisen handelt es sich um sog. eingeschränkte Preisgarantien. Das bedeutet, dass lediglich Preisänderungen wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen zulässig sind, nicht aber wegen steigender Kosten für die Beschaffung von Energie. Für die Preissicherheit zahlen Verbraucher:innen in der Regel einen höheren Tarif als für ein vergleichbares Angebot ohne Preisgarantie. "Preisgarantien und der damit verbundene Schutz vor Preiserhöhungen sind für Verbraucher:innen der Hauptgrund für den Abschluss entsprechender Verträge, insbesondere in Zeiten wie diesen", sagt Schuldzinski. Betroffene sollten der Preiserhöhung und der Änderung der AGB widersprechen und die Weiterbelieferung zu den in der Preisgarantie vereinbarten Preisen fordern.

  • „Wir halten eine Entscheidung in dieser Sache für wichtig, um eine Welle von Trittbrettfahrern zu verhindern, die vertraglich fixierte Preisgarantien aushebeln wollen." Betroffene sollten der Preiserhöhung und der Änderung der AGB widersprechen und die Weiterbelieferung zu den in der Preisgarantie vereinbarten Preise fordern.

Hinweis:

Weitere Informationen für Verbraucher zur Energiepreiskrise bietet die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Homepage. Dort finden Sie auch einen Musterbrief zum Widerspruch gegen die Preiserhöhung von extraenergie, prioenergie und HitEnergie.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Pressemitteilung v. 24.10.2022 (il)

Anmerkung: Der ursprüngliche Text dieser Pressemeldung v. wurde aufgrund eines noch nicht rechtskräftigen Beschlusses des LG Frankfurt am Main v. - 2-03-307/22, geändert.

Nachricht aktualisiert am : Das LG Düsseldorf hat der ExtraEnergie GmbH untersagt, Preiserhöhungen für Strom und Gas wegen steigender Beschaffungskosten auf dem Großhandelsmarkt mitzuteilen, wenn die Verträge eine Preisgarantie enthalten. ExtraEnergie muss weiterhin zu den vertraglich vereinbarten Preisen beliefern.

ExtraEnergie hat Verträge mit sog. eingeschränkter Preisgarantie angeboten. Preisänderungen sind in diesem Fall nur wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen zulässig, nicht aber wegen steigender Kosten für die Beschaffung von Energie. Der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf schützt alle Kund:innen der ExtraEnergie GmbH. Dazu gehören auch die Marken "prioenergie" sowie "hitenergie", die jeweils Strom- und Gasprodukte anbieten.

Das das Versäumnisurteil vom bestätigt, mit dem das Gericht den Beschluss vom bestätigt hat.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Quelle: Verbraucherzentrale NRW online, Meldung v. 29.8.2022, Stand: 24.11.2022) (il).

Fundstelle(n):
NWB HAAAJ-20861