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Umsatzsteuerbefreiung von Reitkursen
Anmerkungen zum
Bildungsleistungen sind unter weiteren Voraussetzungen gem. § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Nachdem der Gesetzgeber in den letzten 10 Jahren zwei erfolglose Versuche unternommen hat, die Regelung an EU-Recht anzugleichen und der EuGH im Jahr 2021 entschieden hatte, dass Schwimmunterricht nicht unter die Befreiung fällt, ist die Branche höchst verunsichert. Das Besprechungsurteil ist in diesem Gesamtkontext positiv zu bewerten.
I. Sachverhalt
Ein Reiterhof bot Reitkurse für Schüler im Alter von 7 bis 22 Jahren an. Die Kinder wurden im Rahmen von Ferienprogrammen bzw. Klassenfahrten (für Schüler zwischen 9 und 12 Jahren bzw. den Klassenstufen 3-5) auf dem Reiterhof untergebracht bzw. versorgt und erhielten tagsüber theoretischen und praktischen Reitunterricht.
Es gab zum einen eine sog. „Ponygruppe“ für Reitanfänger im Alter von 7-14 Jahren, nach einer Woche auf dem Reiterhof konnten die Teilnehmer ein Motivationsabzeichen erlangen. In der sog. „Großen Pferdegruppe“ wurden über einen Zeitraum von 1 bis 2 Wochen Teilnehmer im Alter zwischen 14 und 22 Jahren aufgenommen. Sie erhielten theoretischen und praktischen Unterricht im Spring- und Dressurreiten, teilweise brachten sie ihr eigenes ...