Nationales und internationales Unternehmenssteuerrecht im Fokus
1. Aufl. 2022
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Kapitel II.5.: § 10 AStG
Von Daniel Hartmann
Linn, IStR 2020, 77-83; Köhler/Staats, ISR 2021, 295-305; BT-Drucks. 19/28652;
A. Hinzurechnungsbetrag (§ 10 AStG)
I. Allgemeines
1§ 10 AStG ist im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung eine zentrale Vorschrift. Die Vorschrift ist auf Tatbestandsebene für die Ermittlung der Niedrigbesteuerung (§ 8 Abs. 5 AStG verweist nunmehr ausdrücklich auf § 10 Abs. 3 AStG) sowie auf Rechtsfolgenebene für die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags (§ 10 Abs. 3 und 4 AStG) maßgebend.
2Die Vorschrift bleibt in ihrer Grundstruktur infolge der Umsetzung der ATAD unverändert. § 10 AStG enthält Vorschriften zur Hinzurechnungsbetragsermittlung (Abs. 1 und 6) und -qualifizierung (Abs. 2) sowie zur Ermittlung der Zwischeneinkünfte (Abs. 3–5), wobei die Abs. 5 und 6 durch die Umsetzung der ATAD in § 10 AStG ergänzt wurden. Anpassungen erfährt die Vorschrift mit dem ATAD-UmsG insbesondere bezüglich des Zuflusses des Hinzurechnungsbetrags und der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags.
3Die Vorschrift ist erstmalig für den Veranlagungszeitraum bzw. Erhebungszeitraum anzuwenden, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind,...