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NWB Nr. 34 vom Seite 2431

Einheitliche Unternehmensnummer ab 1.1.2023

[i]Vereinfachung des Datenaustauschs mit der UVZum erhalten Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer (UNR.S). Dies teilt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) auf ihrer Website unter „Mitgliedschaft und Beitrag“ mit. Die Umstellung soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung beschleunigen und vereinfachen. Die Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens ist die Grundlage für eine einheitliche Infrastruktur im Datenaustausch mit der Unfallversicherung.

[i]Umstellung erfolgt automatisch vor dem 1.1.2023Die Unternehmensnummer löst bei der VBG die bisherige Kundennummer ab. Betriebe benötigen sie also zwingend, um z. B. die Jahresmeldung zur Unfallversicherung oder Lohnnachweise digital zu übermitteln. Die Umstellung erfolgt automatisch und rechtzeitig vor dem . Die Mitgliedsbetriebe sollen im Herbst 2022 eine schriftliche Information über den Nummernwechsel erhalten. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Unternehmensnummer anstelle der bisherigen Kundennummer zu verwenden.

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