Online-Nachricht - Montag, 22.08.2022

Verfahrensrecht | Vorgaben für amtliche Steuererklärungen in Papierform (BMF)

Das BMF hat zu den Anforderungen an Steuererklärungen in Papierform Stellung genommen ().

Hintergrund: Steuererklärungen sind dem Finanzamt in der Regel nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln.

Sie dürfen auch in Papierform abgegeben werden, wenn

  • die elektronische Übermittlung gesetzlich nicht angeordnet ist (z.B. § 25 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Nr. 2 bis 8 EStG) oder

  • ein durch das Finanzamt anerkannter Härtefall vorliegt (z.B. § 25 Abs. 4 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 150 Abs. 8 AO).

In dem Schreiben geht das BMF auf die Anforderungen, die an Papiervordrucke zu stellen sind, näher ein. Das aktuelle Schreiben ersetzt das BStBl. I S. 522.

Quelle: ; BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB DAAAJ-20443