Verfahrensrecht | Vorgaben für amtliche Steuererklärungen in Papierform (BMF)
Das BMF hat zu den Anforderungen an Steuererklärungen in Papierform Stellung genommen ().
Hintergrund: Steuererklärungen sind dem Finanzamt in der Regel nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln.
Sie dürfen auch in Papierform abgegeben werden, wenn
die elektronische Übermittlung gesetzlich nicht angeordnet ist (z.B. § 25 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Nr. 2 bis 8 EStG) oder
ein durch das Finanzamt anerkannter Härtefall vorliegt (z.B. § 25 Abs. 4 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 150 Abs. 8 AO).
In dem Schreiben geht das BMF auf die Anforderungen, die an Papiervordrucke zu stellen sind, näher ein. Das aktuelle Schreiben ersetzt das BStBl. I S. 522.
Quelle: ; BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB DAAAJ-20443