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Das Restrukturierungsverfahren auf internationaler Bühne
Die Anerkennung des Restrukturierungsverfahrens im Nicht-EU-Ausland
Die Erwartungen, die an das Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG gesetzt wurden, waren und sind hoch. Im Folgenden soll aufgezeigt werden, an welche Grenzen diese Ergänzung zum Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) bei der Anerkennung im Nicht-EU-Ausland stößt. Auch wenn die Rechtsvereinheitlichung in der EU weit vorangeschritten ist, zeigt sich gerade an diesem Beispiel, dass es an einigen Stellen noch ein weiter Weg sein kann, international anerkannte und verlässliche Sanierungsergebnisse zu erzielen. Illustriert wird dies anhand von Entscheidungen des Berufungsgerichts Singapur ([2021] SGCA 78) und des High Court von Hong Kong ([2020] HKCFI 416).
Die Anerkenntnis deutscher Gerichtsentscheidungen ist, gerade mit Blick auf das Nicht-EU-Ausland, keine Selbstverständlichkeit.
Gerade bei dem neuen Restrukturierungs- und Sanierungswerkzeug des Restrukturierungsverfahrens nach dem StaRUG zeigt sich, dass dessen internationaler Wirksamkeit Grenzen gesetzt werden.
I. Einleitung
Das Restrukturierungsverfahren nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) soll nach der gesetzgeberischen Intention in einen Restrukturierungsplan münden, der die gestaltb...