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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 9 U 492/21

Gesetze: SGB VII § 9 Abs. 1 S. 1; BKV BK 2108 Anl. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Bestimmung der für eine Krankheitsverursachung erforderlichen Belastungsdosis i.S.d. BK Nr. 2108 (Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule) ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG weiterhin das Mainz-Dortmunder-Dosismodell (MDD) heranzuziehen.

2. Die Beurteilung des Ursachenzusammenhangs zwischen beruflichen Belastungen und Bandscheibenerkrankung hat auf der Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes zu erfolgen. Hierzu gehören weiterhin die sogenannten Konsensempfehlungen zur Zusammenhangsbegutachtung der auf Anregung des Hauptverbandes der Berufsgenossenschaften (HVBG) eingerichteten interdisziplinären Arbeitsgruppe ("Medizinische Beurteilungskriterien zu bandscheibenbedingten Berufskrankheiten der Lendenwirbelsäule"). Diese setzen unter anderem ein belastungskonformes Schadensbild und eine plausible zeitliche Korrelation zwischen der beruflichen Belastung und der bandscheibenbedingten Erkrankung voraus.

Fundstelle(n):
XAAAJ-20043

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.06.2022 - L 9 U 492/21

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