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Zweckbetrieb bei der Organisation des Zivildienstes
Die von einem gemeinnützigen Verein erbrachten Leistungen im Rahmen der Verwaltung des Zivildienstes nach § 5a Abs. 2 ZDG begründen – entgegen IV D 3 - S 7175/08/10003, S. 639NWB MAAAF-00273 (BStBl 2015 I S. 659) – einen allgemeinen Zweckbetrieb nach § 65 AO (Anschluss an , NWB QAAAD-31020, BStBl 2015 II S. 735; Bezug: § 14, § 64, § 65 AO; § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG; § 3 Nr. 6 GewStG).
(1) Die entgeltliche Tätigkeit des Klägers im Rahmen der Zivildienstverwaltung steht als Zweckbetrieb einer Befreiung von der Körperschaftsteuer (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG i. V. mit § 64 Abs. 1 AO) sowie von der Gewerbesteuer (§ 3 Nr. 6 GewStG i. V. mit § 64 Abs. 1 AO) nicht entgegen. Ein Zweckbetrieb liegt vor, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu ve...