Online-Nachricht - Montag, 15.08.2022

Energieversorgung | Höhe der befristeten Gas-Sicherungsumlage (BMKW)

Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, wird von Oktober an eine befristete Gas-Sicherungsumlage erhoben. Diese liegt zu Beginn des Umlagezeitraums (ab dem 1. Oktober) bei 2,4 Cent, wie der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) am bekannt gab.

Hintergrund für die Umlage ist die von Russland künstlich geschaffene Energieknappheit. So wurden die Gasflüsse durch die Pipeline Nord Stream 1 ohne belastbare technische Gründe reduziert. Gasimportunternehmen müssen nun zu deutlich höheren Preisen als vereinbart am so genannten Spotmarkt Ersatz beschaffen, damit die Privathaushalte sowie die Wirtschaft weiter mit ausreichend Gas versorgt werden können. Dadurch würden zum Teil hohe und nicht zu deckende Verluste entstehen, wodurch Insolvenzen und großflächige Lieferausfälle in der Gasversorgung wahrscheinlich würden. Um ein solches Szenario zu verhindern, soll der Großteil dieser Ersatzbeschaffungskosten ab Oktober solidarisch von allen Gasversorgern getragen werden, die diese dann auf die Endkunden – Privathaushalte und Wirtschaft – umlegen können. Bis Ende September tragen die Gasimporteure die Kosten praktisch allein. Die Umlage dient explizit nicht dazu, die Eigentümerinnen und Eigentümer der Energieversorgungsunternehmen vor Wertverlusten zu schützen. Die Umlage ist per Rechtsverordnung von der Bundesregierung beschlossen worden; Rechtsgrundlage ist § 26 des novellierten Energiesicherungsgesetzes.

Hierzu führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) u.a. weiter aus:

Die Umlage ist bis zum befristet. Sie kann alle drei Monate anhand der tatsächlichen Kostenhöhe aktualisiert werden. Ihre Höhe wird jeweils von dem Marktgebietsverantwortlichen THE ermittelt. Wirtschaftsprüfer oder andere in der Verordnung genannte Prüfer müssen die Richtigkeit der Kostenberechnungen testieren. Die Bundesnetzagentur begleitet als unabhängige Behörde das Verfahren und prüft die Berechnungen auf Plausibilitäten, einschließlich einer genauen Überprüfung im Rahmen der sogenannten Endabrechnung.

Diejenigen Gasimporteure, die wegen ihrer hohen Ersatzbeschaffungskosten für ausfallendes russisches Gas die Umlage in Anspruch nehmen wollen, konnten bei THE 90 Prozent ihrer voraussichtlichen Mehrbeschaffungskosten geltend machen. Dafür gelten zwei zentrale Bedingungen. Erstens darf es nur um Ersatzbeschaffungen für physische Gaslieferungen in den deutschen Markt gehen; zweitens dürfen nur Mengen angerechnet werden, die in Bestandsverträgen in Bezug auf russische Erdgaslieferungen zugesichert wurden. Das heißt, die Lieferverträge müssen vor dem abgeschlossen worden sein.

Insgesamt haben zwölf Gasimporteure ihre Ersatzbeschaffungskosten bei THE angemeldet. Bezogen auf den Umlagezeitraum bis Anfang April 2024 machten diese Gasimporteure 34 Milliarden Euro an Kosten geltend; dies entspricht 90 Prozent der erwarteten Ersatzbeschaffungskosten für diese Zeit. Aus dieser Summe wurde durch ein im Rahmen der Rechtsverordnung vorgegebenes Berechnungsverfahren die Höhe der Umlage ermittelt. Dabei wird mit Prognosewerten gearbeitet. Am Ende des Umlagezeitraums wird dann anhand der tatsächlichen Kosten abgerechnet.

Hinweis:

Die Firma Trading Hub Europe ist ein Unternehmen der Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland, das nicht gewinnorientiert arbeiten darf und für die technische Funktionsfähigkeit des deutschen Gasmarktes zuständig ist.

Eine ausführliche FAQ-Liste zur Gassicherungs-Umlage finden Sie auf der Homepage des BMWK.

Quelle: BMWK online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB EAAAJ-19949