Steuerliche Behandlung der freien Unterkunft und Verpflegung bei ehrenamtlichen Helfern von Wohlfahrtsverbänden
Leitsatz
Ehrenamtliche Helfer von Wohlfahrtsverbänden, die Kinder und Jugendliche auf Ferienreisen betreuen, sind Arbeitnehmer i. S. des Einkommensteuerrechts.
Die den Helfern am Ferienort gewährte freie Unterkunft und Verpflegung ist kein steuerpflichtiger Sachbezug, wenn eine ihrer wesentlichen Aufgaben in der Überwachung der Teilnehmer während des Essens und Schlafens besteht und diese Tätigkeit während der gesamten Dauer des Aufenthalts ausgeübt werden muß.
Die auf die Barentschädigung der Helfer entfallende, aber nicht einbehaltene und nicht abgeführte Lohnsteuer kann ohne Zustimmung des Verbandes als Arbeitgeber nicht pauschaliert werden, wenn die Besteuerungsgrundlagen feststehen und die Vorlage der Lohnsteuerkarten nicht schuldhaft unterblieben ist.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 134 BAAAA-91098
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