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BFH Urteil v. - VI R 30/95 BStBl 1995 II S. 906

Gesetze: EStG § 3 Nr. 30, Nr. 50

1. Musikinstrumente sind keine Werkzeuge - 2. Pauschaler Auslagenersatz von mehr als 100 DM monatlich kann bei entsprechenden Aufwendungen steuerfrei sein

Leitsatz

1. Musikinstrumente sind keine Werkzeuge i. S. des § 3 Nr. 30 EStG.

2. Auslagen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber i. S. des § 3 Nr. 50 EStG können auch in Höhe von mehr als 100 DM monatlich pauschal ersetzt werden, wenn sie regelmäßig wiederkehren und die pauschale Abgeltung im großen und ganzen den tatsächlichen Aufwendungen entspricht. Ist die Pauschalabgeltung überhöht oder ist anhand der vorgelegten oder angebotenen Beweismittel nicht aufklärbar, ob sie den tatsächlichen Aufwendungen im großen und ganzen entspricht, so ist sie insgesamt steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 906
BFH/NV 1996 S. 2 Nr. 1
IAAAA-95442

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BFH, Urteil v. 21.08.1995 - VI R 30/95

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