Online-Nachricht - Freitag, 12.08.2022

Verbraucherkredite | Warum aktualisierte EU-Vorschriften notwendig sind (Parlament)

Das Europäische Parlament befürwortet aktualisierte Vorschriften für Verbraucherkredite. So sollen die Verbraucher angesichts der neuen digitalen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Lage geschützt werden.

Hintergrund: Verbraucherkredite sind Darlehen für den Kauf von Konsumgütern und Dienstleistungen. Sie werden häufig für die Bezahlung von Fahrzeugen, Haushaltswaren und -geräten sowie für Reisen verwendet.

Bestehende EU-Vorschriften

Die derzeit in der EU gültige rechtliche Regelung – die Richtlinie über Verbraucherkredite – soll die Europäer schützen und gleichzeitig den EU-Verbraucherkreditmarkt fördern. Die Vorschriften gelten für Verbraucherkredite zwischen 200 und 75.000 € und verpflichten die Kreditgeber, Informationen bereitzustellen, damit die Kreditnehmer Angebote vergleichen und fundierte Entscheidungen treffen können. Die Verbraucher haben 14 Tage Zeit, um von einem Kreditvertrag zurückzutreten, und sie können den Kredit vorzeitig zurückzahlen, wodurch sich die Kosten verringern.

Die Regelung trat 2008 in Kraft und muss an das aktuelle Umfeld angepasst werden.

Warum Änderungen notwendig sind

Aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage ziehen mehr Menschen die Aufnahme eines Verbraucherkredits in Erwägung. Die Digitalisierung hat neue Akteure und Produkte auf den Markt gebracht, darunter auch Nichtbanken, wie z. B. Crowdfunding-Kredit-Apps.

Dadurch wurde es einfacher, Kleinkredite online aufzunehmen, und die Menschen machen häufiger von diesen Möglichkeiten Gebrauch. Solche Kredite können sich jedoch als teuer oder ungeeignet erweisen. Zudem kommen neue Wege der digitalen Offenlegung von Informationen und der Bewertung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern unter Verwendung von künstlicher Intelligenz und nicht-traditionellen Daten zum Einsatz.

Die derzeitigen Vorschriften bieten Verbrauchern, die von Überschuldung bedroht sind, keinen ausreichenden Schutz. Darüber hinaus sind die Vorschriften zwischen den EU-Mitgliedstaaten nicht harmonisiert.

Neue Regeln für Verbraucherkredite

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz haben am ihren Bericht über neue Vorschriften angenommen.

Die vorgeschlagenen Regeln besagen, dass Kreditgeber den Verbrauchern Standardinformationen auf transparentere Weise zur Verfügung stellen und es ihnen ermöglichen müssen, alle wesentlichen Informationen auf jedem Gerät, einschließlich Mobiltelefonen, leicht einzusehen.

Die Abgeordneten betonten, dass überschuldete Verbraucher nicht durch Kreditwerbung dazu ermutigt werden sollten, einen Kredit aufzunehmen. Zudem muss eindeutig darauf hingewiesen werden, dass die Aufnahme von Krediten Geld kostet.

Die Abgeordneten wollen, dass Kreditgeber von ihren potenziellen Kunden relevante Informationen, etwa über ihre aktuellen Verpflichtungen oder Lebenshaltungskosten, verlangen, aber dass soziale Medien und Gesundheitsdaten nicht berücksichtigt werden sollten. So soll festgestellt werden, ob ein Kredit den Bedürfnissen und Mitteln einer Person entspricht, bevor er gewährt wird.

Die Abgeordneten fordern, dass die neuen Regeln für Kredite bis zu einer Höhe von 150.000 € gelten sollten, wobei jedes Land die Obergrenze auf der Grundlage der örtlichen Gegebenheiten festlegt. Die Abgeordneten fordern außerdem, dass Dispositions- und Überziehungskredite, die immer häufiger vorkommen, reguliert werden. Allerdings sollte es den Ländern überlassen bleiben, ob sie die Verbraucherkreditregeln auf einige spezielle Kreditarten anwenden, wie z. B. Kleinkredite bis zu 200 €, zinslose Kredite und Kredite, die innerhalb von drei Monaten und mit geringen Gebühren zurückgezahlt werden müssen.

Nächste Schritte:

Das Parlament wird in einer der nächsten Plenarsitzungen über den Bericht abstimmen. Danach können die Verhandlungsführer des Parlaments Gespräche mit dem Rat und der Kommission über den endgültigen Text der Vorschriften aufnehmen.

Quelle: EU-Parlament, Meldung v. (RD)

Fundstelle(n):
NWB VAAAJ-19631