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Leistungen von selbständigen Personenzusammenschlüssen (§ 4 Nr. 29 UStG)
BMF veröffentlicht Einführungsschreiben
Als Folge eines Vertragsverletzungsverfahrens wurde mit Wirkung zum § 4 Nr. 29 UStG in das Gesetz eingefügt. Es handelt sich hierbei um eine besondere Befreiungsvorschrift für die von Personenzusammenschlüssen erbrachten Leistungen. Das BMF beantwortet mit Schreiben vom BMF () erste Anwendungsfragen.
I. Hintergrund
§ 4 Nr. 29 UStG basiert auf Art. 132 Abs. 1 f MwStSystRL. Dieser befreit „Dienstleistungen, die selbständige Zusammenschlüsse von Personen, die eine Tätigkeit ausüben, die von der Steuer befreit ist oder für die sie nicht Steuerpflichtige sind, an ihre Mitglieder für unmittelbare Zwecke der Ausübung dieser Tätigkeit erbringen, soweit diese Zusammenschlüsse von ihren Mitgliedern lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten fordern, vorausgesetzt, dass diese Befreiung nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führt“.
Im deutschen UStG gab es eine vergleichbare Vorschrift bislang nur für den Bereich der Heilbehandlungsleistungen (§ 4 Nr. 14 d UStG), also insbesondere für heilberufliche Praxis- und Apparategemeinschaften. Weil sich diese sachliche Einschränkung so nicht aus Art. 132 Abs. 1 f MwStSystRL ergibt, hat die EU-Kommission vor ca. 10 Jahren ein Vertragsverletzungsverfahren...