Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kleinunternehmer oder Regelversteuerer?
Behandlung von Nachzahlungen
Ein Wechsel der Besteuerungsform kommt häufig vor, z.B. von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung. Werden dann Nachzahlungen in einem späteren Besteuerungszeitraum vereinnahmt, stellt sich die Frage, ob es hier auf den Zufluss ankommt oder ob eine wirtschaftliche Zuordnung vorgenommen werden kann. Ist der Unternehmer Ist-Versteuerer nach § 20 UStG, scheint die Antwort gefunden zu sein. Ob dem wirklich so ist, klärt der folgende Beitrag.
I. Sachverhalt
Unternehmer A war als Autor im Jahr 01 Kleinunternehmer (§ 19 UStG). Im darauffolgenden Jahr 02 war A Regelversteuerer. Im Jahr 02 erhält A eine Zahlung von seinem Auftraggeber, als zusätzliche Vergütung für seine Arbeit, i. H. von 1.000 €. Wirtschaftlich gehört diese Zahlung allerdings zum Jahr 01. A versteuert sowohl in 01 als auch in 02 nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG). Mit anderen Worten, A erbringt die Leistung im Jahr 01, der Zufluss erfolgt jedoch erst im Jahr 02.
II. Fragestellung
Wie ist der Umsatz hier umsatzsteuerlich zuzuordnen? Ist A für die zusätzliche Vergütung Kleinunternehmer (§ 19 UStG) oder Regelversteuerer? Diese Fragen stellen sich, weil A Ist-Versteuerer i. S. des § 20 UStG ist und seine Besteuerungsform vom Kleinunternehmer (§ 19 UStG) zum Regelvers...