Bayerisches Landesamt für Steuern - S 2230.2.1-79/13 St32

Weitere Anwendung der Übergangsregelung zur parzellenweisen Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe

Bezug:

Aus gegebenem Anlass weise ich auf Folgendes hin:

Der , BFH/NV 2020 S. 849) entschieden, dass Verwaltungsanweisungen wie im koordinierten Ländererlass vom (BStBl II 1966 S. 34) sowie der dazu getroffenen Übergangsregelung der FinVerw (OFD-Verfügungen vom bzw. , ESt-Kartei Karte 3 zu § 14; sog. Übergangsregelung „parzellenweise Verpachtung vor dem “) aus Sicht der Rechtsprechung grundsätzlich nicht in Form typisierender Billigkeitsregelung getroffen werden können.

Dies widerspricht jedoch der bundeseinheitlichen Verwaltungsauffassung. Das (a.a.O.) wurde nicht im BStBl II amtlich veröffentlicht. Es bindet daher die Finanzämter nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus.

Die einschlägigen OFD-Verfügungen (a.a.O.) sind ebenfalls noch gültig und wurden bisher nicht aufgehoben. Sie weisen daher die Finanzämter nach wie vor an, die sog. Übergangsregelung zur parzellenweisen Verpachtung weiterhin anzuwenden.

Nach einer Entscheidung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist an der bisherigen Verwaltungsauffassung weiter festzuhalten. Ich bitte um entsprechende Beachtung.

Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 2230.2.1-79/13 St32

Fundstelle(n):
RAAAJ-19119