Keine tarifbegünstigte Betriebsveräußerung, wenn der dem Betrieb dienende Grundstücksteil im Betriebsvermögen verbleibt; Rüge nicht vorschriftsmäßiger Gerichtsbesetzung; Bedeutung der Frist nach § 104 Abs. 2 FGO
Leitsatz
1. Veräußert der Steuerpflichtige einen von mehreren von ihm im gleichen Gebäude unterhaltenen Gewerbebetrieben, beläßt er jedoch das allen Betrieben als gemeinsame Grundlage dienende Grundstück in vollem Umfang im Betriebsvermögen, so liegt keine steuerlich begünstigte Betriebsveräußerung (Teilbetriebsveräußerung) vor.
2. Die ordnungsgemäße Geltendmachung der Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des (Finanz-)Gerichts setzt voraus, daß konkrete Anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit der Besetzung dargelegt werden (Anschluß an das , BFHE 98, 239, BStBl II 1970, 384).
3. Zur Bedeutung der Zweiwochenfrist in § 104 Abs. 2 FGO bei Zustellung des Urteils.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1975 II Seite 232 RAAAA-91019
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