Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
STFAN Nr. 8 vom Seite 24

Frag den Steuerberater – Pflichtteil

StB. Christoph Wenhardt

Was ist ein Pflichtteil?

Die Auszubildenden Daniela und Lennox machen seit kurzem in einem Steuerbüro eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Bei einem Gespräch zwischen ihrer Chefin und einem Mandanten hören sie den Begriff „Pflichtteil“, mit dem sie nichts anfangen können und fragen daher ihren Kollegen Alexander, welcher Steuerberater ist, was damit gemeint ist.

Daniela: Alexander, kannst du uns erklären, was es mit dem „Pflichtteil“ auf sich hat?

Alexander: Der Pflichtteil ist ein zivilrechtlicher Begriff. Er findet sich im § 2303 BGB. Errichtet jemand ein Testament und setzt eine bzw. mehrere Personen zum Erben ein, hat das zur Folge, dass alle anderen gesetzlichen Erben enterbt sind.

Damit aber die Kinder, der Ehegatte (bzw. eingetragene Lebenspartner) und die Eltern nicht leer ausgehen, sondern einen Anteil am Nachlass erhalten, sieht das BGB vor, dass er einen Mindestbetrag erbt, den sog. Pflichtteil.

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch. Die einzelnen Regelungen dazu finden sich in den §§ 2303 BGB – 2338 BGB.

Daniela: Und was ist mit den Geschwistern des Erblassers?

Alexander: Häufig wird angenommen, dass auch die Geschwister pflichtteilsberechtigt sind. Das ist aber ein Irrtum.

Lennox: Und wie hoch ist ...