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STFAN Nr. 8 vom Seite 19

Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

Dipl.-Finw. (FH) Dennis Giels

Erzielen Einzelunternehmer oder Personengesellschaften Einkünfte aus Gewerbebetrieb, unterliegen diese mit den Gewinnen aus ihrer Tätigkeit i. d. R. auch der Gewerbesteuer. Um eine steuerliche Entlastung zu erreichen, hat der Gesetzgeber in § 35 EStG eine Steuerermäßigung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingeführt, welche von der Rechengröße „tarifliche Einkommensteuer“ abgezogen wird. Im folgenden Beitrag werden neben den persönlichen und sachlichen Voraussetzungen der Vorschrift auch die Berechnung des Ermäßigungsbetrages sowie die Änderungen der Vorschrift aufgrund der Covid-Pandemie dargestellt.

Allgemeines

Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, sind i. d. R. neben der auf den Gewinn anfallenden Einkommensteuer auch mit Gewerbesteuer belastet, sofern der gewerbesteuerliche Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG) überschritten wird. § 35 EStG enthält eine Steuerermäßigung, die zum Ziel hat, Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit gewerblichen Einkünften von der Gewerbesteuer zu entlasten. Damit sollen Steuerpflichtige, die jene Einkünfte erzielen, zumindest annähernd so gestellt werden wie Steuerpflichtige, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. § 18 EStG erzielen.

Merke

Einkünfte aus ...