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Verfahrensrecht | Dauer von Klagen in Steuerberaterprüfungssachen (BFH)
Die Angemessenheit der Dauer eines
Klageverfahrens zur Überprüfung von Ergebnissen der Steuerberaterprüfung ist
schon aufgrund der hohen Bedeutung und Grundrechtsrelevanz für den Betroffenen
und der besonderen Eilbedürftigkeit einzelfallbezogen zu betrachten. Die für
den Regelfall finanzgerichtlicher Klageverfahren geltende Vermutung, dass die
Dauer des Verfahrens angemessen ist, wenn das Gericht gut zwei Jahre nach
Klageeingang mit der Bearbeitung beginnt und diese nicht mehr nennenswert
unterbricht, ist hier nicht anwendbar (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt (§ 198 Abs. 1 Satz 1 GVG). Gemäß § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG richtet sich die A...