Online-Nachricht - Mittwoch, 03.08.2022

Sozialversicherung | Gesetzliche Krankenversicherung stabilisieren (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat am das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz soll u.a. eine "maßvolle" Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes erfolgen, um die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr zu stabilisieren.

Hintergrund: Die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung ist sehr herausfordernd: Auf der einen Seite sind die Einnahmen aus Krankenversicherungsbeiträgen weniger stark gewachsen als in früheren Jahren. Auf der anderen Seite steigen die Ausgaben stark an. Diese Tendenz ist auch für künftige Jahre zu erwarten – unter anderem aufgrund der demografischen Entwicklung, des medizinisch-technischen Fortschritts und der steigenden Löhne infolge des Fachkräftemangels.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzesentwurfs:

  • Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert Durch die Halbierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve halbiert und übersteigende Mittel können für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.

  • Bundeszuschuss: Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Mrd. Euro für 2023 um 2 Mrd. Euro erhöht.

  • Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.

  • Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.

  • Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.

  • Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet).

  • Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.

  • Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.

  • Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sog. Neupatienten für Vertragsärzte wird abgeschafft.

  • Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.

  • Auch der Zusatzbeitrag für Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

Hinweis:

Der Gesetzentwurf soll nun ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. sowie Bundesgesundheitsministerium online (il)

Fundstelle(n):
NWB TAAAJ-18920