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BSG 14.07.2022 B 3 KR 2/21 R, NWB 31/2022 S. 2189

beA | Folgen für den Inhaber bei Ermöglichung der Fremdnutzung

Setzt sich ein Inhaber eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) über die Verpflichtung zur ausschließlich eigenen – höchstpersönlichen – Nutzung durch Überlassung des nur für seinen Zugang erzeugten Zertifikats und der dazugehörigen Zertifikats-PIN an Dritte oder auf andere Weise bewusst hinweg, muss er sich in diesem Regelungszusammenhang das von einem Dritten abgegebene elektronische Empfangsbekenntnis auch dann wie ein eigenes zurechnen lassen, wenn die Abgabe ohne seine Kenntnis erfolgt ist.

Anmerkung:

Im Interesse des Rechtsverkehrs kann sich ein Postfachinhaber nicht auf die Unbeachtlichkeit von Erklärungen berufen, die er unter Verstoß gegen die Sicherheitsanforderungen [i]Leibner/Brete/Koobs, NWB 21/2022 S. 1510des elektronischen Rechtsverkehrs selbst ermöglicht hat. Die Beweiswirkung e...

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