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Die sichere Nutzung des besonderen Steuerberaterpostfachs
Bei der Nutzung auftretende Haftungsgefahren erkennen und Haftung vermeiden
Ab dem müssen Steuerberater das sog. besondere Steuerberaterpostfach (beSt) nutzen. Es soll eine sichere und einheitliche elektronische Kommunikation sowohl zwischen Steuerberatern als auch zwischen ihnen und Gerichten, Behörden, der Finanzverwaltung, den Kammern und anderen freien Berufen (z. B. Rechtsanwälten) ermöglichen. Der Start im Januar 2023 ist der nächste Schritt in der Umsetzung des bereits im Jahr 2013 verabschiedeten Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (BGBl 2013 I S. 3786) zur (weiteren) Digitalisierung der Rechtspflege. Ziel des Beitrags ist es nicht, die technischen Fragestellungen rund um das beSt zu beleuchten (s. insoweit BStBK, „Technische Fragen und Antworten zur Steuerberaterplattform und beSt“), sondern aus den bisherigen Erfahrungen der Nutzung des – mit dem beSt vergleichbaren – besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) einen Überblick über die haftungsrechtliche Situation mit dem Ziel der Haftungsvermeidung zu geben.
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S. 1511
I. Das besondere elektronische Anwaltspostfach als Vorreiter
Das beA ist bereits im Jahr 2016 gestartet und sieht seit dem Jahr 2018 eine passive Nutzungspflicht ...