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StuB 15/2022 S. 599

Anwendungsfragen zur Anpassung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen

Das BMF hat zu den Änderungen der §§ 233 bis 239 AO durch das „Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ vom (BGBl 2022 I S. 1142) Stellung genommen (, NWB MAAAJ-18072; vgl. dazu auch Seifert, StuB 2022 S. 589, in dieser Ausgabe).

Hintergrund: Durch das sog. Zinsanpassungsgesetz wurden u. a. die §§ 233, 233a, 238 und 239 AO geändert. Insbesondere wurde der Zinssatz der sog. Vollverzinsung für Verzinsungszeiträume ab dem geändert. Diese Änderung gilt rückwirkend in allen offenen Fällen.

Hinweis: Zur Übergangsregelung nach Art. 97 § 15 Abs. 16 EGAO ist ein gesondertes BMF-Schreiben ergangen (vgl. nachstehende Meldung). S. 600

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