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WPK | Transparenzberichte 2021/2022 verfügbar

WP-Praxen mit gesetzlichen Abschlussprüfungsaufträgen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE, § 316a HGB) müssen nach Art. 13 EU-APrVO jährlich einen Transparenzbericht erstellen, auf ihrer Internetseite veröffentlichen und darüber die zuständige Aufsichtsbehörde informieren, in Deutschland die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS). Über die veröffentlichten Transparenzberichte informiert die WPK weiterhin mit einer Link-Übersicht. Diese ist nunmehr auf ihrer Internetseite für Transparenzberichte 2021/2022 verfügbar. Daneben sind dort auch die nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 EU-APrVO zu archivierenden Transparenzberichte für vergangene Berichtszeiträume abrufbar.

Hinweis

Die Meldung der WPK vom ist abrufbar unter https://go.nwb.de/qkd0m.

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