Online-Nachricht - Montag, 01.08.2022

Berufsrecht | Änderungen der BORA treten zum in Kraft (BRAK)

Zum treten Änderungen der BORA in Kraft, die die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer Ende April beschlossen hatte.

Die Änderungen betreffen u.a. die Pflicht, Sammelanderkonten zu führen (§ 4 BORA) sowie die ab dem geltende neue Pflicht, Kenntnisse im Berufsrecht nachzuweisen (§ 5a BORA n.F.; § 43f BRAO n.F.). Die übrigen Änderungen sind redaktioneller Natur.

Die von der Satzungsversammlung ebenfalls am 29./ beschlossene Änderung ihrer Geschäftsordnung tritt am Tag der Veröffentlichung, also am , in Kraft.

Hinweis:

Weitere Infos zum Thema hat die BRAK auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin v. (il)

Fundstelle(n):
NWB SAAAJ-18673