Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kurzfassung zum Beitrag von Seel, LGDD 6/2022

Arbeitszeugnis - Worauf ist zu achten?

Dr. Henning-Alexander Seel

Zeugnis ist nicht gleich Zeugnis. Es gibt verschiedene Zeugnisarten. Zu differenzieren ist insoweit nach Inhalt und Zeitpunkt der Zeugniserteilung. Im Folgenden sollen Fragen der Zeugniserteilung sowie Zeugnisinhalte erläutert werden; ferner wird auf formale Aspekte eingegangen.

Zeugnisarten

Das einfache Zeugnis erstreckt sich nur auf Art und Dauer der Beschäftigung. Aus ihm muss die Person des Arbeitnehmers mit Namen, Vornamen und Beruf (akademischer Grad) zweifelsfrei hervorgehen. Anschrift und Geburtsdatum sind nur im Einverständnis des Arbeitnehmers aufzunehmen. Die Art der Beschäftigung ist so genau und vollständig zu beschreiben, dass sich ein Dritter hierüber ein Bild machen kann. Hierzu gehört die Beschreibung der übertragenen Arbeitsplätze, besondere Leitungsbefugnisse, Dauer des Bestands einer Prokura, durchgeführte Fortbildungsmaßnahmen usw. Dagegen gehört die Tätigkeit oder Mitgliedschaft im Betriebsrat nicht in das Arbeitszeugnis, da sie mit der erbrachten Arbeitsleistung nichts zu tun hat.

Ein qualifiziertes Zeugnis hat sich auf Art und Dauer sowie Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis zu erstrecken (§ 109 Abs. 1 GewO). Es muss daher neb...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen