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NWB Nr. 31 vom Seite 2205

Immobilien im Nachlass einer Erbengemeinschaft

Testamentsvollstreckung als Lösungsansatz für ein in der Praxis häufig auftretendes Problem

Patricia Nußmann

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich in einem Nachlass eine oder mehrere Immobilien befinden, ist in Deutschland groß. Sind mehrere Erben vorhanden und können sich diese nicht über den Umgang mit der Immobilie oder den Immobilien einigen, bleibt häufig nur der Weg zum Zwangsversteigerungsgericht. Der Erblasser kann diese für die Erben unwirtschaftliche Situation nach seinem Tod verhindern, indem er einen Testamentsvollstrecker einsetzt.

I. Überblick über eine oftmals verfahrene Situation

[i]In 35–50 % der Todesfälle befinden sich Immobilien im NachlassDas Gesamtvermögen aller privaten Haushalte in Deutschland wird auf ca. 14 Billionen € geschätzt, wovon ca. 6 Billionen € auf den Bereich der Immobilien entfallen. Dieses Vermögen verteilt sich auf die aktuell in Deutschland lebende Bevölkerung von ca. 81 Millionen Menschen, die in ca. 40 Millionen Haushalten wohnen. Für den Zeitraum der Jahre 2015–2024 wird mit ungefähr 7,7 Millionen Todesfällen gerechnet. Insoweit gehen die Schätzungen dahin, dass bei ca. 35–50 % der Todesfälle sich eine oder mehrere Immobilien im Nachlass befinden. Ist dies der Fall, werden statistisch betrachtet im S. 2206Durchschnitt 1–2 Objekte vererbt. Hier...

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